Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten nach bestimmten Zeiträumen oder Zwecken gelöscht werden müssen, um die Privatsphäre zu schützen. Ein Löschkonzept ist daher notwendig, um sicherzustellen, dass Daten nicht unnötig lange aufbewahrt werden und um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.